Bei der Fahrschule Rensch immer richtig!
Wer einen PKW Führerschein in Gransee machen möchte, findet hier bei der Fahrschule Rensch alle Informationen zur Klasse B. Gerne stellen wir Dir alles rund um den Führerscheinerwerb für PKW zur Verfügung. Auch steht Dir unser freundliches Team als Ansprechpartner bei all Deinen Fragen zur Seite. Zusammen bringen wir Deinen Führerscheinwunsch endgültig zum Rollen.
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
Voraussetzungen: 16,5 bzw. 17,5 Jahre (in Begleitung eines gesetzlichen Vertreters für den Vertragsabschluss)
Befristung: Klasse B ist unbefristet gültig
Einschluss: Klasse L und M
Hinweise: Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen KFZ im Inland. Dabei gilt: Mindestens 21 Jahre bei KFZ mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW
Ausbildung: Theoretischer Unterricht in der Fahrschule, Prüfung beim TÜV. Praktischer Unterricht mit deinem Fahrlehrer und abschließende Prüfung zusammen mit Deiner Fahrschule beim TÜV ablegen
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
Voraussetzungen: Vorbesitz der Klasse B
Befristung: Klasse BE ist unbefristet gültig
Einschluss: –
Hinweise: Für Zugkombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg zulässiger Gesamtmasse ist die Klasse C1E erforderlich
Ausbildung: Der praktische Unterricht besteht aus mindestens 3 Fahrstunden Überland, 1x Autobahn und 1x Beleuchtungsfahrt. Die Prüfung wird zusammen mit Deiner Fahrschule beim TÜV abgelegt
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
Voraussetzungen: Vorbesitz der Klasse B
Befristung: Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist unbefristet gültig
Einschluss: –
Hinweise: Der Erwerb der Berechtigung erfolgt durch eine Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch eine Fahrschule bzw. einen Fahrlehrer (ohne Prüfungen)
Besitzer und Besitzerinnen der Klasse B haben die Möglichkeit diese um die Klasse A, A2 oder B196 zu erweitern. Für die Klassen A2 und A ist dabei ein reduzierter Theorieumfang vorgesehen, die Ausbildung der Klasse B196 erfolgt ohne theoretische und praktische Prüfung